Sie wollen Steuern sparen?

 

Es hat sich hierzulande eingebürgert, Bürgern die freigebige Spende auch mit einem Verweis auf die vom Gesetzgeber gewährten „Steuervergünstigungen“ schmackhaft zu machen. Dieser häufige Hinweis gemeinnütziger Organisationen bei der Spendenwerbung hat dazu geführt, dass einige Menschen einen Teil ihres Vermögens oder Einkommens nur deshalb für gute Zwecke hergeben, weil sie glauben, dadurch Steuern zu sparen.

Dieser Form der Irreführung möchten wir uns nicht anschließen.

In § 10b Abs.1 Einkommensteuergesetz ist festgelegt, dass für Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zu 20 Prozent des Einkommens als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen werden können. Das heißt, dass sich durch diesen Spendenabzug Ihr zu versteuerndes Einkommen mindert, weshalb sie in Summe auch eine niedrigere Steuer zahlen, als wenn sie die Zuwendung nicht getan hätten. Eine „Steuerbegünstigung“ ist dies aber keineswegs. Der Gesetzgeber gesteht Ihnen nur zu, dass Sie den (auf 20% begrenzten) Teil des Einkommens, den Sie nicht für Ihre persönliche Lebensführung behalten, sondern für einen gemeinnützigen Zweck verschenken, nicht noch zusätzlich versteuern müssen. Wenn Sie Ihren Verdienst nicht um eine Spende kürzen, zahlen Sie zwar etwas höhere Steuern, sie behalten aber netto auch mehr Geld in der Tasche (wenn man von der Möglichkeit spitz kalkulierter Progressionseffekte mal absieht).

Vergleichbare Regelungen gibt es für Zuwendungen von Unternehmen (§ 9 Abs. 1  Körperschaftsteuergesetz) und für Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung. Auch ein Zustifter erhält mit der „Vergünstigung“ im Prinzip nur die Steuer zurück, die er vorher bereits auf den gestifteten Betrag bezahlt hat.

Steuerbegünstigt sind nicht Sie als Spender, sondern die gemeinnützige Organisation, der Sie spenden oder zustiften. Diese ist von der Besteuerung ihrer Spendeneinnahmen befreit, damit sie einen größeren finanziellen Spielraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugunsten der Allgemeinheit hat.

Die Förderer der Sonnenstrahl Kinderfonds Stiftung wenden der Stiftung häufig mehr Geld zu, als sie steuerlich absetzen können. Das bedeutet, dass sie für einen nicht geringen Teil ihrer Spende oder Zustiftung noch zusätzlich Einkommensteuer bezahlen. Sie tun das in der Überzeugung, dass die gemeinnützige Zuwendung an uns nicht primär aus steuerlichen Gründen erfolgen sollte, sondern weil sie zuvorderst den Kindern, für die die Stiftung sich einsetzt, zu einem besseren Leben verhilft.

Hierfür sei unseren Förderern (nicht nur an dieser Stelle) gedankt.

Sollten auch Sie zu der Gruppe der Menschen gehören, die ihre Spenden tätigen, weil sie helfen wollen, sind Sie uns als Spender herzlich willkommen. Wenn es Ihnen aber primär darum geht, weniger Steuern zu zahlen, dann wenden Sie sich an Ihren Steuer- oder Vermögensberater.

Jürgen Reiss