Es hat sich hierzulande eingebürgert, Bürgern die freigebige Spende auch mit einem Verweis auf die vom Gesetzgeber gewährten „Steuervergünstigungen“ schmackhaft zu machen. Dieser häufige Hinweis gemeinnütziger Organisationen bei der Spendenwerbung hat dazu geführt, dass einige Menschen einen Teil ihres Vermögens oder Einkommens nur deshalb für gute Zwecke hergeben, weil sie glauben, dadurch Steuern zu sparen.
Dieser Form der Irreführung möchten wir uns nicht anschließen.
In § 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist festgelegt, dass für Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zu 20 Prozent des Einkommens als Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen werden können. Das heißt, dass sich durch diesen Spendenabzug dein zu versteuerndes Einkommen mindert, weshalb du in Summe auch eine niedrigere Steuer zahlst, als wenn du die Zuwendung nicht getan hättest. Eine „Steuerbegünstigung“ ist dies aber keineswegs. Der Gesetzgeber gesteht dir nur zu, dass du den (auf 20% begrenzten) Teil des Einkommens, den du nicht für deine persönliche Lebensführung behältst, sondern für einen gemeinnützigen Zweck verschenkst, nicht noch zusätzlich versteuern musst. Wenn du deinen Verdienst nicht um eine Spende kürzt, zahlst du zwar etwas höhere Steuern, du behältst aber netto auch mehr Geld in der Tasche (wenn man von der Möglichkeit spitz kalkulierter Progressionseffekte einmal absieht).
Vergleichbare Regelungen gibt es für Zuwendungen von Unternehmen (§ 9 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz) und für Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung. Auch ein Zustifter erhält mit der „Vergünstigung“ im Prinzip nur die Steuer zurück, die er oder sie vorher bereits auf den gestifteten Betrag bezahlt hat.
Steuerbegünstigt bist nicht d als Spender oder Spenderin, sondern die gemeinnützige Organisation, der du spendest oder zustiftest. Diese ist von der Besteuerung ihrer Spendeneinnahmen befreit, damit sie einen größeren finanziellen Spielraum zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugunsten der Allgemeinheit hat.
Die Förderer der Sonnenstrahl Kinderfonds Stiftung wenden der Stiftung häufig mehr Geld zu, als sie steuerlich absetzen können. Das bedeutet, dass sie für einen nicht geringen Teil ihrer Spende oder Zustiftung unter Umständen noch zusätzlich Einkommensteuer bezahlen. Sie tun das in der Überzeugung, dass die gemeinnützige Zuwendung an uns nicht primär aus steuerlichen Gründen erfolgen sollte, sondern weil sie zuvorderst den Kindern, für die die Stiftung sich einsetzt, zu einem besseren Leben verhilft.
Hierfür sei unseren Förderern (nicht nur an dieser Stelle) gedankt.
Solltest auch du zu der Gruppe der Menschen gehören, die ihre Spenden tätigen, weil sie helfen wollen, bist du uns als Spender und Spenderin herzlich willkommen. Wenn es dir aber primär darum geht, weniger Steuern zu zahlen, dann wende dich an deinen Steuer- oder Vermögensberater.
Jürgen Reiss